Der Regierungsrat Basel-Stadt verschärft aufgrund der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen die kantonale Covid-19-Verordnung.
Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich
Die kantonalen Schul- und Sportanlagen werden für den organisierten Sport (Vereine, Gruppen etc.) sowie für die Öffentlichkeit geschlossen – das betrifft auch die Sportanlagen im Kanton BL (Aussensportanlagen St. Jakob und Bachgraben, St. Jakobshalle, Kunsteisbahn Margarethen und EishalleSt. Jakob-Arena) sowie das Sportzentrum Pfaffenholz. Ebenfalls geschlossen werden alle privaten Einrichtungen im Sportbereich (Fitnesscenter, Tanzstudios etc.). Auch die Nutzung von Schulräumen durch Fasnachtscliquen, Musikgruppen etc. ist nicht mehr möglich.
Geltungsdauer, Nutzungsgebühren
Diese Massnahmen treten am 23. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis zum 13. Dezember 2020. Aktuelle Hinweise und Änderungen finden Sie wie immer auf unserer Webseite www.jfs.bs.ch/corona-sport. Über die damit verbundenen Konsequenzen bei der Gebührenerhebung werden wir Sie in Kürze informieren. Wir bitten Sie um etwas Geduld!
28.10.2020 Covid_Schutzkonzept_28_Oktober_2020_Black.pdf
28.10.2020 FAQ_Schutzkonzept_28_Oktober.pdf